Abgeordnete
Renata Alt
© Renata Alt/Laurent Chaperon
Renata Alt, FDP
Diplom-Ingenieurin Chemie
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 27. August 1965 in Skalica; konfessionslos; verheiratet.
1983 Abitur; 1983 bis 1987 Diplom-Ingenieur-Studium an der Slowakischen Technischen Universität in Bratislava, Slowakei, Chemotechnische Fakultät, Fachausrichtung Lebensmittelchemie und Biotechnologie; 1994 Anerkennung vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung Baden-Württemberg in Stuttgart.
1987 bis 1991 Technopol AG, Bratislava, Außenhandel im Bereich der Maschinen- und Lebensmittelindustrie; 1991 Außenhandelsministerium in Prag, Tschechien, Abteilung Europa und EWG (EU); 1992 Wirtschaftsattaché im Generalkonsulat der Tschechoslowakischen Republik in München; 1993 Wirtschaftsattaché im Generalkonsulat der Slowakischen Republik in München; seit 1994 Consulting im Bereich Außenhandel/Außenbeziehungen; seit 1997 wissenschaftliche Beraterin im Bereich Lebensmittelchemie und Biochemie.
2009 Eintritt in die FDP; Vorsitzende des FDP-Landesfachausschusses Internationale Politik in Baden-Württemberg; Vizevorsitzende der FDP-Vorfeldorganisation Liberale Frauen Baden-Württemberg; Delegierte für den FDP-Bundesparteitag und Landesparteitag FDP-BW; Mitglied der Europaunion; Stadträtin und Fraktionsvorsitzende der Fraktion FDP/KiBü im Gemeinderat der Stadt Kirchheim unter Teck.
Seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVorsitzende
Ordentliches Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenDelegationsmitglied
Stellvertretendes Mitglied
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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