Abgeordnete
Lisa Badum
© Lisa Badum/ Stefan Kaminski
Lisa Badum, Bündnis 90/Die Grünen
Politikwissenschaftlerin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 2. Oktober 1983 in Forchheim; römisch-katholisch; ledig.
2003 bis 2010 Studium der Politikwissenschaft an der Universität Bamberg; 2005 bis 2006 studentische Senatorin an der Universität Bamberg; 2006 bis 2007 Auslandsstudium in Thessaloniki;
2009 Listen- und Direktkandidatin für den Deutschen Bundestag (Platz 15); 2010 bis 2013 wissenschaftliche Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro von MdB Uwe Kekeritz in Fürth; 2012 bis 2017 Mitarbeiterin in der Abteilung Bürgerenergie, NATURSTROM AG; 2013 Listenkandidatin für den Deutschen Bundestag (Platz 13); seit 2014 Mitglied Vorstand Bürgerenergie Bayern; 2014 bis 2018 Sprecherin Landesarbeitskreis Frauen; 2016 bis 2018 Sprecherin Bezirk Oberfranken; 2016 bis 2018 Sprecherin Landesarbeitskreis Energie; 2017 bid 2021 Bundestagsabgeordnete Bündnis 90/Die Grünen Sprecherin für Klimapolitik in der grünen Bundestagsfraktion; Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit; Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie; seit 2021 Präsidentin der Vereinigung der Deutsch-Griechischen Gesellschaften.
2021 Wiederwahl in den Bundestag (Platz 9 der bayerischen Landesliste der Grünen).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObfrau
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
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Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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