Abgeordnete
Katharina Beck
© Katharina Beck/Christine Fiedler
Katharina Beck, Bündnis 90/Die Grünen
Unternehmensberaterin für Nachhaltigkeit
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 13. April 1982 in Düsseldorf; evangelisch-lutherisch; verheiratet; ein Kind.
Diplom-Regionalwissenschaftlerin Lateinamerika, mit den Fächern Politik, Geschichte, Literatur und Völkerrecht; Finanzbetriebswirtin (IWW);
14 Jahre Praxiserfahrung; Unternehmensberaterin für Nachhaltigkeit; Aufsichtsrätin; Gründerin; zuvor Leiterin international tätiger Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
Leitung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wirtschaft & Finanzen und des Sprecherinnenrat und Sprecherrat aller Bundesarbeitsgemeinschaften von Bündnis 90/Die Grünen; Abgabe der Ämter zugunsten des Bundestagsmandats nach der Wahl in 2021
Weiterbildungen: Schwerpunktmäßig zu „Leadership“, „Sustainability“ und „Executive Management“, u.a. an der University of Yale und der European School of Management and Technology (ESMT);
Mitglied des Wirtschaftsbeirats der Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion der Legislaturperiode 2017 bis 2021; Co-Autorin und -Leiterin von Studien zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit/„Sustainable Development Goals“ (SDGs) für internationale und nationale Wirtschaftsorganisationen; Senior Managerin diverser Projekte zu Klimaneutralität und Nachhaltigkeitsmanagement von Großkonzernen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellv. Vorsitzende
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Delegationsmitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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