Abgeordnete

Jens Beeck
© DBT/ Inga Haar
Jens Beeck, FDP
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 19. September 1969 in Münster (Westfalen).
Abitur 1988; 18 Monate in der Gastronomie im Schwarzwald gearbeitet; Studium der Rechtswissenschaften; 1. juristisches Staatsexamen 1996; Verwaltungsangestellter Arbeitsamt Nordhorn; Grundwehrdienst; Referendariat; 2. juristisches Staatsexamen 2000; 2000 bis 2009 Geschäftsführender Gesellschafter (Mitbegründer) einer Internetagentur; 2000 bis 2010 Büroleiter MdB Thiele (nebenberuflich); 2001 bis heute: selbständiger Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Lingen (Ems); Schwerpunkte: Strafrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Betreuungsrecht.
Seit 1987 Mitglied der FDP; seit 1991 Mitglied im Rat der Stadt Lingen (Ems), Fraktionsvorsitzender; 2006 bis 2011 Fraktionsvorsitzender im Kreistag LK Emsland; 10 Jahre Kreisvorsitzender; seit 25 Jahren Ortsvorsitzender FDP Lingen, heute: OV Emsland-Süd; seit 1995 Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker in Nds; seit 2012 Vorsitzender Bezirksverband Osnabrück; seit 2014 Beisitzer im geschäftsführenden Landesvorstand der FDP Nds; seit 2014 Vorsitzender der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker in Nds; daneben Engagement / Vorstandsämter in sozialen Vereinen und Verbänden, Tierschutzvereinen und einem großen Seniorenverband im südlichen Emsland.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNiedersachsen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.