Abgeordnete

Gereon Bollmann
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Gereon Bollmann, AfD
Richter a. D.

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 20. November 1953 in Au im Murgtal (jetzt Weisenbach); verheiratet; fünf Kinder.
Gymnasium in Preetz, Münster und Kiel; Wehrdienst in München und Kronshagen; Studium der Rechtswissenschaften in Kiel; Referendariat Landgerichtsbezirk Kiel Richter am Verwaltungsgericht Schleswig, davon mehrjähriger Einsatz im Sozialhilfe- und Asylrecht; Verwaltungsabordnung in den Kreis Segeberg, dort Leiter von Kreisjugend- und Kreissozialamt; Abordnung zum Oberverwaltungsgericht Schleswig; 5-jähriger Einsatz als Referatsleiter in der Rechtsabteilung und Justiziariat im Justizministerium in Kiel; 20-jähriger Einsatz als Richter am Oberlandesgericht Schleswig, dort zuletzt in einem Senat für allgemeine Zivilsachen und Familiensachen; Zertifizierter Mediator; Eintritt in den Ruhestand zum 1. Januar.
2016 Eintritt in die Alternative für Deutschland; Listenkandidat Platz 3 der Alternative für Deutschland zur Bundestagswahl 2017; Listenkandidat Platz 2 der Alternative für Deutschland zur Bundestagswahl 2021;
2017 Vorsitzender des Landesschiedsgerichts Schleswig-Holstein der AfD; Delegierter auf allen Bundesparteitagen; rechtliche Beratung von Kreistagsabgeordneten; bundesweite Mediationen und Rechtsberatung an internen Brennpunkten der Partei, zum 1. Oktober 2021 nachgerückt in den 19. Deutschen Bundestag und zum 26. Oktober 2021 von der Landesliste der AfD in Schleswig-Holstein eingezogen in den 20. Deutschen Bundestag, seither Mitglied des Bundestages in der AfD-Bundestagsfraktion und Mitglied im Petitionsausschuss.
[Anm. der Red.: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenSchleswig-Holstein
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.