Abgeordnete

Franziska Brantner
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Dr. Franziska Brantner, Bündnis 90/Die Grünen
Sozialwissenschaftlerin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 24. August 1979 in Lörrach; ledig; ein Kind.
Deutsch-Französisches Gymnasium Freiburg. Institut d'Etudes Politiques, Paris; Columbia University, New York. Tätigkeiten bei United Nations Development Fund for Women, Bertelsmann Stiftung und der Universität Mannheim. 2010 Promotion an der Universität Mannheim zum Thema Reformfähigkeit der Vereinten Nationen. Mitglied des Europäischen Parlaments für Deutschland Juli 2009 bis Oktober 2013.
MdB seit Oktober 2013; Dezember 2013 bis September 2017 Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen; März 2014 bis September 2017 Vorsitzende des Unterausschusses Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln; 2017 bis Oktober 2021 Europapolitische Sprecherin und Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Funktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarische Staatssekretärin für Wirtschaft und Klimaschutz
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.