Abgeordnete

Marcus Bühl
© Marcus Bühl
Marcus Bühl, AfD
Diplom-Informatiker (M. Sc.) (FH)

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren 1977 in Ilmenau / Thüringen;
Herbst 1989 aktiver Demoteilnehmer bei den Herbstdemonstrationen in der DDR, seitdem politisch mitdenkend; 1995 Berufsabschluss und Fachhochschulreife; 1996 bis 1997 Grundwehrdienst (Panzerpioniere); 1995 bis 2003 Studium mit den Abschlüssen Diplom-Informatiker Medien (FH) und Master (of Science);
Seit 2004 Selbständig im Bereich Neue Medien; seit 2013 Gründungsmitglied AfD Thüringen (vorher parteilos), ehrenamtliche Aufbauarbeit im Landes- und Kreisverband; seit 2014 Aufbau und Mitarbeit Bürgerbüro Olaf Kießling (MdL) in Arnstadt; Mitarbeit in der Thüringer AfD-Landtagsfraktion; seit 2017 Mitglied der AfD-Bundestagsfraktion; seit 2018 vor Ort mit Büros in Gotha und dem Ilmkreis (Wahlkreis 192); seit 2018 Mitglied im Haushaltsausschuss; seit 2021 Direktmandat im Wahlkreis 192 (Gotha Ilm-Kreis).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.