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Abgeordnete

Dr. Marco Buschmann
© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala
Dr. Marco Buschmann, FDP
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 1. August 1977 in Gelsenkirchen; römisch-katholisch; verheiratet.
1988 bis 1997 Max-Planck-Gymnasium in Gelsenkirchen-Buer, Abitur. 1997 bis 1998 Zivildienst am Bruder-Jordan-Haus in Gelsenkirchen-Buer. 1998 bis 2004 Studium der Rechtswissenschaft Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 2004 1. juristisches Staatsexamen OLG Düsseldorf, 2005 bis 2007 Juristischer Vorbereitungsdienst am LG Essen, 2007 2. juristisches Staatsexamen OLG Hamm und Zulassung als Rechtsanwalt; 2007 bis 2014 Rechtsanwalt in einer internationalen Sozietät; 2016 Promotion. Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Hamm.
1994 Eintritt in die FDP; Mitglied der Jungen Liberalen. Seit 2010 Kreisvorsitzender der FDP Gelsenkirchen, 2012 bis 2014 Generalsekretär der FDP NRW, 2014 bis 2017 Bundesgeschäftsführer, seit 2017 Mitglied im Präsidium der FDP.
Mitglied des Deutschen Bundestages 2009 bis 2013 und seit Oktober 2017 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Funktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenBundesminister der Justiz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenEntgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Rechtsanwalt, Berlin (ruhend seit dem 08.12.2021)
Funktionen in Unternehmen
- Alte Leipziger - Hallesche Gruppe, Oberursel,
- Mitglied des Beirates (bis 08.12.2021), 2022, 2.899,92 EUR, Brutto
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, Berlin,
- Vorsitzender des Kuratoriums, ehrenamtlich (ab 23.02.2022)
- Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK), Bonn,
- Präsident des Kuratoriums, ehrenamtlich, von Amts wegen (ab 08.12.2021)
Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.