Abgeordnete

Dr. Marco Buschmann
© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala
Dr. Marco Buschmann, FDP
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 1. August 1977 in Gelsenkirchen; römisch-katholisch; verheiratet.
1988 bis 1997 Max-Planck-Gymnasium in Gelsenkirchen-Buer, Abitur. 1997 bis 1998 Zivildienst am Bruder-Jordan-Haus in Gelsenkirchen-Buer. 1998 bis 2004 Studium der Rechtswissenschaft Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 2004 1. juristisches Staatsexamen OLG Düsseldorf, 2005 bis 2007 Juristischer Vorbereitungsdienst am LG Essen, 2007 2. juristisches Staatsexamen OLG Hamm und Zulassung als Rechtsanwalt; 2007 bis 2014 Rechtsanwalt in einer internationalen Sozietät; 2016 Promotion. Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Hamm.
1994 Eintritt in die FDP; Mitglied der Jungen Liberalen. Seit 2010 Kreisvorsitzender der FDP Gelsenkirchen, 2012 bis 2014 Generalsekretär der FDP NRW, 2014 bis 2017 Bundesgeschäftsführer, seit 2017 Mitglied im Präsidium der FDP.
Mitglied des Deutschen Bundestages 2009 bis 2013 und seit Oktober 2017 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Funktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenBundesminister der Justiz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.