Abgeordnete

Tino Chrupalla
© Tino Chrupalla/ Robert Hundro
Tino Chrupalla, AfD
selbständiger Malermeister

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 14. April 1975 in Weißwasser; verheiratet; drei Kinder.
1991 Mittlere Reife; 1991 bis 1994 Berufsausbildung zum Maler und Lackierer; 2000 bis 2003 Meisterschule Handwerkskammer Dresden, Abschuss Maler- und Lackierermeister.
2015 Eintritt in die AfD; seit 2016 Vorstandsmitglied AfD-Kreisverband Görlitz; Februar 2017 bis Oktober 2021 Kreisvorsitzender Kreisverband Görlitz; seit Dezember 2019 Bundessprecher der AfD; seit September 2021 Vorsitzender der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, zuvor stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag; 2017 und 2021 Direktmandat für den Wahlkreis 157 (Görlitz);
Mitglied im AfD-Mittelstandsforum Sachsen; Mitglied des Politischen Beirat Oberlausitz im „Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschland e. V.“.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.