Abgeordnete

Jürgen Coße
© Jürgen Coße/Maximilian König
Jürgen Coße, SPD
Arbeitsvermittler

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 16. August 1969 in Neuenkirchen; römisch-katholisch; verheiratet.
Schulbildung: Realschule, kaufmännische Schulen Rheine, Fachoberschulreife. Berufsausbildung: Bürokaufmann; Wehrdienst: Stabsdienstsoldat im deutsch-niederländischen Korps in Münster (9 Monate). Beruflicher Hintergrund: seit 01.07.2002 Jobcenter Kreis Steinfurt AöR, Rheine (vormals Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeits- und Bildungsförderung im Kreis Steinfurt, GAB gGmbH, Rheine; Gemeinsam für Arbeit und Beschäftigung - Anstalt des öffentlichen Rechts -, GAB AöR, Rheine); 01.09.2016 bis 24.10.2017 Unterbrechung durch die Zeit als Bundestagsabgeordneter.
Funktionen: Vizepräsident der Euregio e.V., Vizepräsident des Kreissportbundes, Partei- und Fraktionsvorsitzender der SPD im Kreis Steinfurt, WDR-Rundfunkrat, stellv. Landesparteiratsvorsitzender der NRW SPD, Fraktionsvorsitzender der PvdA/SPD in der Euregio, stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Steinfurt.
Weitere Mitgliedschaft: ARCHEMED - Ärzte für Kinder in Not e.V..
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.