Dr. Astrid Freudenstein
Ministerialdirektorin CDU/CSU
Geboren am 9. Oktober 1973 in Bad Griesbach im Rottal; römisch-katholisch; verheiratet; ein Kind.
1992 Abitur am Wilhelm-Diess-Gymnasium Pocking.
1992 bis 1993 Volontariat bei unser Radio Passau; 1994 bis 1998 Studienbegleitendes Volontariat bei der Passauer Neuen Presse; 1998 bis 2010 beim Bayerischen Rundfunk/Hörfunk; 2010 bis 2013 Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Akademische Rätin an der Universität Passau/Lehrstuhl für Medienwissenschaft; 2018 bis 2019 Leiterin der Zentralabteilung im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
2004 Eintritt in die CSU; 2013 bis 2017 Mitglied des Bundestages; 2014 bis 2017 Vorsitzende der Deutsch-Kroatischen Parlamentariergruppe.
Dr. Astrid Freudenstein, CDU/CSU hat am 2. Juli 2019 für die ausgeschiedene Abgeordnete Marlene Mortler, CDU/CSU(Interner Link) die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
Dr. Astrid Freudenstein, CDU/CSU hat auf ihre Mitgliedschaft im 19. Deutschen Bundestag verzichtet und ist mit Ablauf des 15. Mai 2020 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden, Nachfolger ist der Abgeordnete Tobias Zech, CDU/CSU(Interner Link).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Gewählt über Landesliste
Bayern
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin,
- Ministerialdirektorin
Funktionen in Unternehmen
- Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Berlin,
- Mitglied des Aufsichtsrates
- Die Autobahn GmbH des Bundes, Berlin,
- Mitglied des Aufsichtsrates (bis 30.01.2020)
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stadt Regensburg, Regensburg,
- Mitglied des Stadtrates, monatlich, Stufe 1
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.