Abgeordnete

Dr. Götz Frömming
© Götz Frömming/Olga Grenner
Dr. Götz Frömming, AfD
Gymnasiallehrer

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 30. August 1968 in Eutin; evangelisch; drei Kinder.
Studiendirektor a. D., Studium der Germanistik und Geschichtswissenschaft, Erstes und Zweites Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien, Promotion in Germanistischer Mediävistik (Dr. phil.).
Abitur am humanistischen Kronberg-Gymnasium in Aschaffenburg; sechs Monate Wehrdienst und neun Monate Zivildienst beim Rettungsdienst; Studium der Germanistik, Geschichtswissenschaft und Philosophie in Frankfurt a.M. und Berlin (Humboldt-Universität); Referendariat in Berlin; Lehrer für Deutsch, Geschichte und Politik. Tätigkeit als Fachlehrer in Brandenburg, an der Schule Schloss Salem und an einem staatlichen Gymnasium bei Baden Baden; Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und Beförderung zum Studienrat 2005, zum Oberstudienrat 2010 und im Jahr darauf zum Studiendirektor. Nach der Rückkehr nach Berlin Oberstufenkoordinator am Diesterweg-Gymnasium und Fachbereichsleiter am Lessing-Gymnasium. Promotion in Germanistischer Mediävistik 2012.
Ehrenamtliche Tätigkeit beim Bund Naturschutz in Bayern e. V. und als Fachübungsleiter im Bayerischen Badmintonverband.
2012 Beginn der politischen Tätigkeit zunächst bei den Freien Wählern; 2013 Teilnahme am Gründungsparteitag der Alternative für Deutschland und Wahl in den Berliner Landesvorstand. Seit 2016 Mitglied der Bundesprogrammkommission; Mitarbeit bei der Gründung der Desiderius-Erasmus-Stiftung e. V..
Seit September 2019 Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion.
Stellvertretendes Mitglied Kuratorium der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.