Dr. Christopher Gohl
Wissenschaftlicher Assistent FDP
Geboren am 23. Mai 1974 in Stuttgart; verheiratet; drei Kinder.
1994 Abitur am Karls-Gymnasium Stuttgart, 1994 bis 2001 Politikwissenschaft studiert, 2004 ausgebildeter Mediator; 2005 bis 2010 Projektleiter für das Regionale Dialogforum Flughafen Frankfurt; 2011 bis 2012 Leiter der Abteilung Politische Planung, Programm und Analyse im Thomas-Dehler-Haus.; 2011 promovierte er im Fachbereich „Politische Theorie“ der Universität Potsdam.
Seit 1990 Mitglied der FDP; Mitglied der Jungen Liberalen bis 2009; Bundesparteitagsdelegierter 1995 bis 1996 sowie seit 2013; seit 2005 Mitgründer und Gastgeber der Horber Akademie für strategische liberale Programmatik; seit 2014 Ombudsmitglied der FDP; seit 2019 Vorsitzender der Kommission Freiheit und Ethik der FDP;
Mitgliedschaften: ADFC, AFS Interkulturelle Begegnungen e.V., Akademische Gesellschaft Stuttgardia, ALDE Individual Members, amnesty international, d.a.i. Tübingen, DVPW - Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft, Förderverein Zivilgesellschaftsforschung, SV 03 Tübingen, Tübinger Mahnwache für Raif Badawi, World Citizen School - Alliance e.V., Verwaltungsrat der Reinhold-Maier-Stiftung, Kuratorium der Theodor Heuss Stiftung.
Dr. Christopher Gohl hat am 1. Mai 2021 für den ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Christian Jung, FDP(Interner Link) die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Baden-Württemberg
Wahlkreis 290: Tübingen
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Weltethos-Institut, Thübingen,
- Wissenschaftlicher Assistent
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Reinhold-Maier-Stiftung, Stuttgart,
- Mitglied des Verwaltungsrates
- Theodor-Heuss-Stiftung, Stuttgart,
- Mitglied des Kuratoriums
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.