Abgeordnete
Ingo Gädechens
© Ingo Gädechens/ Tobias Koch
Ingo Gädechens, CDU/CSU
Berufssoldat a.D.
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 30. Juli 1960 in Lübeck; evangelisch-lutherisch; verheiratet.
Realschulabschluss; 1977 Ausbildung bei der Handelsmarine; 1978 Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr/Marine; 1984 bis 2015 Berufssoldat der Bundeswehr: Verwendung im Führungsdienst, Truppenfachlehrer, stellv. Dienststellenleiter und Dienststellenleiter der Marineortungsstellen Westermarkelsdorf und Staberhuk auf Fehmarn; seit 2015 Berufssoldat a.D.
1988 Eintritt in die CDU; 1990 bis 2009 Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Fehmarn; 1991 bis 2003 stellvertretender Kreisvorsitzender; seit 2003 Kreisvorsitzender der CDU Ostholstein; seit 2004 Beisitzer im Landesvorstand CDU Schleswig-Holstein; 1990 bis 2009 Stadtvertreter der Stadt Fehmarn; 1990 bis 2003 Fraktionsvorsitzender; 1994 bis 2003 Stadtrat; 2003 bis 2008 Erster Stadtrat und stellvertretender Bürgermeister; 2005 bis 2013 Kreistagsabgeordneter im Kreis Ostholstein, u.a. Erster Stellvertreter des Landrats.
Seit Oktober 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Verteidigungsausschuss sowie ordentliches Mitglied im Haushaltsausschuss. Stellv. Mitglied im Tourismus-, Umwelt- sowie Petitionsausschuss. Stellv. Vorsitzender der deutsch-russischen Parlamentariergruppe. Mitglied in der MIT, KPV, CDA, Europa Union, im Deutschen Bundeswehrverband, im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik e.V., im Stiftungsrat der Deutschen Härtefallstiftung, im Beirat des Deutschen Feuerwehrverbandes sowie im Beirat der AMEOS Kliniken.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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