Abgeordnete
Stefan Gelbhaar
© Stefan Gelbhaar/ Julia Bornkessel
Stefan Gelbhaar, Bündnis 90/Die Grünen
Rechtsanwalt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 9. Juli 1976 in Berlin; zwei Kinder.
Neumannschule (30. POS) Berlin-Pankow; bis 1996 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium, Abitur; 1996 bis 1997 Zivildienst in der Tagesbetreuungsstätte im Haus Immanuel; 1 und 2 juristisches Staatsexamen.
Seit 2005 Rechtsanwalt und Strafverteidiger; 2008 bis 2011 Landesvorsitzender von Bündnis90/Die Grünen Berlin.
Vorstandsmitglied im Bildungswerk Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung.
Seit 2000 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen; stellvertretender Bürgerdeputierter im Ausschuss für Wirtschaft und öffentliche Ordnung in der Pankower Bezirksverordnetenversammlung (BVV); Deligierter bei verschiedenen Landes- und Bundesdeligiertenkonferenzen; 2004 bis 2005 Beisitzer im Pankower Kreisverband; Ende 2005 bis Anfang 2008 Vorsitzender im Pankower Kreisverband; März 2007 bis April 2008 Beisitzer im Landesvorstand Berlin; 2008 bis 2011 Landesvorsitzender Berlin; 2011 bis 2017 Mitglied des Abgeordnetenhauses Berlin, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, verkehrspolitischer Sprecher, Medien und Netzpolitischer Sprecher; 2016 Erringung des Direktmandats im Wahlkreis 8 Pankow zum Berliner Abgeordnetenhaus.
Seit 2017 Mitglied des Bundestages, Sprecher für städtische Mobilität und Radverkehr, seit 2020 Sprecher für Verkehrspolitik und Radverkehr; zur Bundestagswahl 2021 Erringung des Direktmandats im Wahlkreis Pankow 76.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.