Abgeordnete
Gregor Gysi
© Deutscher Bundestag / Inga Haar
Dr. Gregor Gysi, Die Linke
Rechtsanwalt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 16. Januar 1948 in Berlin; konfessionslos; geschieden; drei Kinder.
1954 bis 1966 Schulausbildung bis zum Abitur.
1962 bis 1964 Ausbildung zum Facharbeiter für Rinderzucht; 1966 bis 1970 Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin mit dem Abschluss als Diplom-Jurist; 1970 und 1971 Ausbildung als Richterassistent an Gerichten in Berlin; 1971 Ausbildung als Praktikant im Kollegium der Rechtsanwälte in Berlin, Aufnahme in das Kollegium und Zulassung als Rechtsanwalt am 1. November 1971; 1970 bis 1974 außerplanmäßige Aspirantur an der Humboldt Universität zu Berlin mit dem Abschluss als Doktor Juris. Seit 1971Tätigkeit als Rechtsanwalt.
Dezember 1989 Vorsitzender der SED (eine Woche), Vorsitzender der SED-PDS (sechs Wochen) und dann Vorsitzender der PDS. Seit 18. März 1990 Mitglied der Volkskammer und Fraktionsvorsitzender; seit 3. Oktober 1990 Mitglied des Bundestages; 1990 bis 1998 Vorsitzender der Abgeordnetengruppe der PDS; 1998 bis 2000 Vorsitzender der Fraktion der PDS. Mitglied im Bundestag bis 2002; Abgeordneter des Berliner Abgeordnetenhauses und Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen in Berlin; August 2002 Rücktritt als Bürgermeister und Ausscheiden aus dem Berliner Abgeordnetenhaus; seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2005 bis 2015 Fraktionsvorsitzender der PDS und ab 2007 der Partei Die Linke; außenpolitischer Sprecher der Fraktion und Mitglied des Auswärtigen Ausschusses.
Mitglied der Gewerkschaft ver.di und des politischen Beirates des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft sowie der Rosa-Luxemburg-Stiftung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenDelegationsmitglied
Vorsitz
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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