Nicole Höchst
Lehrerin AfD
Geboren am 10. Februar 1970 in Homburg (Saar); römisch-katholisch; vier Kinder.
1976 bis 1980 Grundschule Sandberg; 1980 bis 1989 Otto-Hahn-Gymnasium, 1989 Abitur; 2. Staatsexamen Lehramt (Sekundarstufe II).
Februar 1999 bis Februar 2001 Referendariat Liebfrauenschule Mülhausen; Februar 2001 bis Juli 2002 Vertriebsleiterin Deutschland Mitte/ Nord für GUESS USA; August 2002 bis Juli 2007 Studienrätin am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung Rheydt-Mülfort; August 2007 bis April 2012 Studienrätin am Staatlichen Speyer-Kolleg; August 2009 bis Oktober 2017 Referentin am Pädagogischen Landesinstitut (vormals IFB).
Herbst 2015 Leiterin Landesfachausschuss 6 (Kultur, Medien, Schule und Hochschule); Dezember 2015 Leiterin Bundesfachausschuss 6 (Kultur, Medien, Schule und Hochschule); Februar 2015 Mitglied des Bundesprogrammkommission; Schatzmeisterin KV Speyer.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Vorsitzende
Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ()
- Projektgruppe 1 der Enquete Berufliche Bildung ()
- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ()
- Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement ()
- Projektgruppe 5 der Enquete Berufliche Bildung ()
- Enquete-Kommission „Berufliche Bildung“ ()
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ()
- Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung ()
Obfrau
Gewählt über Landesliste
Rheinland-Pfalz
Wahlkreis 201: Kreuznach
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz, Speyer,
- Regierungsschuldirektorin, Referentin für Fremdsprachen
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stadt Speyer, Speyer,
- Mitglied des Stadtrates
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.