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Abgeordnete

Robert Habeck
© B'90/DIE GRÜNEN/Nadine Stegemann
Dr. Robert Habeck, Bündnis 90/Die Grünen
Politiker

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 2. September 1969 in Lübeck; verheiratet; vier Kinder.
1991 bis 1996 Studium in Freiburg im Breisgau (Germanistik, Philosophie und Philologie), Roskilde/Dänemark (Humanwissenschaften) und Hamburg (Literaturwissenschaft und Philosophie), Magisterabschluss; 2000 Promotion an der Universität Hamburg.
2000 bis 2009 Arbeit als freier Schriftsteller.
Seit 2002 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen; 2002 bis 2004 Kreisvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Flensburg; 2004 bis 2009 Landesvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein; 2008 bis 2009 Fraktionsvorsitzender im Kreistag Schleswig-Flensburg; 2009 bis 2012 Fraktionsvorsitzender im Landtag in Schleswig-Holstein; 2012 bis 2017 stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein; 2017 bis 2018 stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein. 2018 bis 2022 Parteivorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen.
Seit 2021 Mitglied des Bundestages. Seit 2021: Minister für Wirtschaft und Klimaschutz, Vizekanzler.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenSchleswig-Holstein
Funktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenBundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.