Abgeordnete

Bettina Hagedorn
© SPD-Parteivorstand/ Benno Kraehahn
Bettina Hagedorn, SPD
Goldschmiedin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 26. Dezember 1955 in Kiel; konfessionslos; geschieden; drei Kinder.
1974 Abitur am Preetzer Gymnasium; Studium der Sonderschulpädagogik in Hamburg; Ausbildung zur Goldschmiedin in Plön.
Seit 1983 Mitglied der SPD; 2003 bis 2019 Mitglied im Landesvorstand der SPD Schleswig-Holstein, davon 12 Jahre als stellvertretende Landesvorsitzende;1984 bis 2003 kommunalpolitisch in Kasseedorf und im Amt Schönwalde engagiert, davon 6 Jahre ehrenamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde Kasseedorf und ehrenamtliche Amtsvorsteherin im Amt Schönwalde.
2003 Verleihung der „Freiherr-vom-Stein-Medaille“ durch den Innenminister Schleswig-Holsteins für ihr kommunalpolitisches Engagement.
seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2009 bis 2017 stellvertretende haushaltspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion; 2013 bis 2017 Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses; 2009 bis 2018 Mitglied im Fraktionsvorstand der SPD-Vorstand.
März 2018 bis Dezember 2021 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, ehrenamtliches Kuratoriumsmitglied in der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU); Mitglied im Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellv. Vorsitzende
Obfrau
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
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Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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