Abgeordnete

Peter Heidt
© Peter Heidt/ Laurence Chaperon
Peter Heidt, FDP
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 28. April 1965 in Frankfurt am Main; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
1975 bis 1984 Gymnasium Abschluss Abitur; 1984 bis 1985 Wehrdienst Dienstgrad Obergefreiter; 1985 bis 1992 Jurastudium Abschluss erstes Staatsexamen; 1992 bis 1995 Referendariat Abschluss zweites Staatsexamen.
1995 Zulassung zur Anwaltschaft; Seit 1997 Selbständiger Rechtsanwalt; 1989 bis 1991 Assistent eines Landtagsabgeordneten in Wiesbaden, Absolvent des Spezialisierungslehrgangs Baurecht der Deutschen Anwaltsakademie.
1986 Eintritt bei den Jungen Liberalen; 1987 Eintritt in die FDP; 1987 bis 1990 Kreisvorsitzender der Jungen Liberalen Wetterau; 1988 bis 1992 Mitglied im Landesvorstand der Jungen Liberalen Hessen, u.a. stellvertretender Landesvorsitzender für Programmatik; seit 1988 Mitglied im Kreisvorstand der FDP Wetterau (stellvertretender Kreisvorsitzender); 1999 Ortsbeiratsmitglied Ortsbeirat Bad Nauheim Kernstadt; 1999 bis 2006 und seit 2016 Stadtverordneter in der Stadtverordnetenversammlung Bad Nauheim; seit 2006 Kreistagsabgeordneter im Wetterauer Kreistag.
Funktionen in der 19. Wahlperiode: Obmann im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe; Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung; Mitglied im Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“; Mitglied im FC Bundestag; Schriftführer
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.