Abgeordnete
Hubertus Heil
© Photothek/ Thomas Imo
Hubertus Heil (Peine), SPD
Politikwissenschaftler
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 3. November 1972 in Hildesheim; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.
Abitur am Gymnasium am Silberkamp Peine; Zivildienst beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Peine; Studium der Politikwissenschaft und Soziologie an der Universität Potsdam und Abschluss an der Fernuniversität Hagen.
Mitarbeiter im Landtag Brandenburg; 1998 Mitarbeiter einer Bundestagsabgeordneten.
Mitglied unter anderem beim Arbeiter-Samariter-Bund Peine, der Arbeiterwohlfahrt, dem VfB Peine, dem TSV Bildung Peine, dem Technisches Hilfswerk Peine, der Wittinger Tafel, der IG BCE und der IG Metall.
1988 Eintritt in die SPD; 2001 bis 2007 stellvertretender Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Peine und 2001 bis 2007 des SPD-Bezirks Braunschweig; 2005 bis 2009 und Juni bis Dezember 2017 Generalsekretär der SPD Deutschlands; seit Dezember 2009 Vorsitzender des SPD-Bezirks Braunschweig; seit Dezember 2011 Mitglied des SPD-Parteivorstandes, seit 2019 als stellvertretender Parteivorsitzender.
Mitglied des Bundestages seit 1998; November 2009 bis Mai 2017 stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für die Bereiche Wirtschaft und Energie, Bildung und Forschung und Tourismus; Dezember 2017 – März 2018 stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion; seit März 2018 Bundesminister für Arbeit und Soziales.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNiedersachsen
Funktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenBundesminister für Arbeit und Soziales
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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