Abgeordnete
Katrin Helling-Plahr
© DBT/ Stella von Saldern
Katrin Helling-Plahr, FDP
Rechtsanwältin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 2. April 1986 in Hagen; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
1992 bis 1996 Besuch der Karl-Ernst-Osthaus-Grundschule in Hagen; 1996 bis 2005 Besuch des Albrecht-Dürer Gymnasiums in Hagen; 2005 bis 2011 Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster; 2011 bis 2013 Rechtsreferendariat am Landgericht Hagen; seit 2013 Tätigkeit als Rechtsanwältin; 2014 bis 2015 Studium im weiterbildenden Masterstudiengang „Medizinrecht“ an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf (Abschluss LL.M. Medizinrecht); 2016 Fachanwaltsausbildung im Familienrecht; seit 2017 Fachanwältin für Medizinrecht.
Seit 2005 Mitglied der FDP; seit 2006 Mitglied im Kreisvorstand der FDP Hagen; 2009 bis 2017 Mitglied im Rat der Stadt Hagen (seit 2014 stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion); 2010 bis 2014 und seit 2017 Mitglied im Bezirksvorstand der FDP Westfalen-West; 2011 bis 2014 Mitglied im Bundesvorstand der Jungen Liberalen; 2011 bis 2012 Mitglied im Bundesvorstand der FDP; 2012 bis 2014 und seit 2020 Mitglied im Landesvorstand der FDP NRW.
In der 19. WP: Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und im Gesundheitsausschuss, sowie Obfrau der FDP Fraktion im Begleitgremium COVID-19-Pandemie.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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