Abgeordnete
Manuel Höferlin
© Manuel Höferlin/Inga Haar (DBT)
Manuel Höferlin, FDP
IT-Unternehmer
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 6. Februar 1973 in Paris, Frankreich; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
1992 Abitur am Gutenberg Gymnasium Mainz; danach Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität zu Mainz.
Nebenberuflich bereits selbstständig als IT-Berater; 1997 bis 2009 geschäftsführender Gesellschafter einer Unternehmensberatung und einer IT-Beratungsgesellschaft; seit 2009 Geschäftsführer einer IT-Beratung und Unternehmensberater.
Mitglied im Liberalen Mittelstand Rheinland-Pfalz; politischer Beirat im Blockchain Bundesverband e. V. und politischer Beirat im KI-Bundesverband e. V.
Seit 2005 Mitglied der FDP; Kreisvorsitzender der FDP Mainz-Bingen; bis 2021 Beisitzer im FDP Bundesvorstand; seit 2009 Mitglied im Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim; seit 2019 Mitglied im Rat der Verbandsgemeinde Bodenheim.
2009 bis 2013 und seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenRheinland-Pfalz
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.