Abgeordnete

Dr. Marc Jongen
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Dr. Marc Jongen, AfD
Dozent für Philosophie

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 23. Mai 1968 in Meran, Italien; ledig.
1987 bis 1988 Studium der Volkswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien; 1988 bis 1995 Studium der Philosophie an der Universität Wien, Magisterabschluss; 1996 bis 1999 Kulturredakteur der Neuen Südtiroler Tageszeitung in Bozen; 1999 bis 2003 Doktoratsstudium an der HfG Karlsruhe und dort seit 2003 wissenschaftlicher Mitarbeiter; 2009 Promotion.
2011 Einbürgerung in Deutschland.
Seit April 2013 Mitglied der AfD; seitdem Mitglied im Landesvorstand Baden-Württemberg; seit Januar 2020 Stellvertretender Vorsitzender.
Seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2017 bis 2021 Kulturpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion; Mitglied im Kuratorium der Desiderius-Erasmus-Stiftung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.