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Abgeordnete

Malte Kaufmann
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Malte Kaufmann

© Dr. Malte Kaufmann/Nils Rauber

Dr. Malte Kaufmann, AfD

Diplom-Volkswirt

Wortbildmarke der AfD-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Kaufmann Immobilien, Mühlhausen,
  • Immobilienvermittlung


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Kaufmann Immobilien, Mühlhausen,
  • Immobilienvermittlung
    • Privatperson 1
    • Privatperson 2


Funktionen in Unternehmen
  • AVR BioTerra GmbH & Co. KG, Sinsheim,
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • AVR UmweltService GmbH, Sinsheim,
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gemeinnützige GmbH, Sinsheim,
  • Mitglied des Aufsichtsrates


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • AVR Kommunal AöR, Sinsheim,
  • Mitglied des Verwaltungsrates
  • Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
  • Mitglied des Beirates
  • IHK Rhein-Neckar, Mannheim,
  • Mitglied der Vollversammlung
  • Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg,
  • Mitglied des Kreistages, 2022, 3.480,00 EUR, Brutto, zuzüglich 2022, 2.880,00 EUR, Brutto
  • Verband Region Rhein-Neckar, Mannheim,
  • Mitglied der Verbandsversammlung
  • Fraktionsvorsitzender, 2022, 3.300,00 EUR, Brutto, zuzüglich 2022, 1.440,00 EUR, Brutto


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Freiherr von Ulner'sche Stiftung, Heidelberg,
  • Mitglied des Stiftungsbeirates

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.