Ulrich Kelber
Diplom-Informatiker SPD
Geboren am 29. März 1968 in Bamberg; verheiratet; fünf Kinder.
1974 bis 1978 Grundschule; 1978 bis 1987 Gymnasium in Bonn; 1987 bis 1993 Studium der Informatik und Biologie.
1991 bis 1995 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungszentrum Informationstechnik der GMD; 1996 bis 2002 Wissensmanagement-Berater bei einer IT-Firma.
Unter anderem Mitglied in ver.di, Greenpeace, BUND, VCD, ADFC.
1985 Eintritt in die SPD; 1992 bis 2008 Mitglied des Vorstands der Bonner SPD, 1992 bis 2000 Sprecher der Bonner SPD, 2001 bis 2008 Vorsitzender der Bonner SPD; 1987 bis 1989 sachkundiger Bürger im Umweltausschuss der Stadt Bonn; 1989 bis 1994 Mitglied der Bezirksvertretung Bonn-Beuel; 1994 bis 2002 Mitglied im Stadtrat der Bundesstadt Bonn.
Mitglied des Bundestages seit 1. September 2000; 2005 bis 2013 stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion; Dezember 2013 bis März 2018 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.
Ulrich Kelber, SPD hat auf seine Mitgliedschaft im 19. Deutschen Bundestag verzichtet und ist mit Ablauf des 6. Januar 2019 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden. Nachfolgerin ist die Abgeordnete Nezahat Baradari, SPD(Interner Link).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Direkt gewählt
Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis 096: Bonn
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Alexander-Koenig-Gesellschaft e.V., Bonn,
- Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
- Bürger für Beethoven e.V., Bonn,
- Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
- Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS), Berlin,
- Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
- Stiftung Entwicklung und Frieden (SEF), Bonn,
- Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.