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Abgeordnete

Georg Kippels
© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern
Dr. Georg Kippels, CDU/CSU
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 21. September 1959 in Bedburg; römisch-katholisch; verheiratet.
Silverberg Gymnasium mit dem Abschluss Abitur; Wehrdienst 1978 bis 1979; 1. Staatsexamen Köln 1985; 2. Staatsexamen Düsseldorf 1989; seit 1989 selbstständig als Rechtsanwalt in Bedburg tätig; Promotion in Köln 1990.
CDU-Mitglied seit 1980; Stadtverordneter der CDU Bedburg seit 1994; Ortsbürgermeister in Bedburg-Mitte, 2000 bis 2020; Stellvertretender Bezirksvorsitzender der CDU Mittelrhein; Bezirksvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Bezirksverband Mittelrhein; Mitglied des Wirtschaftsrates der CDU.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit 22.10.2013, 18. Wahlperiode; seit 18. Wahlperiode Ordentliches Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; seit 2015, 18. Wahlperiode Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit; seit 19. Wahlperiode Ordentliches Mitglied im Unterausschuss Globale Gesundheit; Stellvertretendes Mitglied Europaausschuss in der 18. Wahlperiode.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.