Abgeordnete

Georg Kippels
© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern
Dr. Georg Kippels, CDU/CSU
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 21. September 1959 in Bedburg; römisch-katholisch; verheiratet.
Silverberg Gymnasium mit dem Abschluss Abitur; Wehrdienst 1978 bis 1979; 1. Staatsexamen Köln 1985; 2. Staatsexamen Düsseldorf 1989; seit 1989 selbstständig als Rechtsanwalt in Bedburg tätig; Promotion in Köln 1990.
CDU-Mitglied seit 1980; Stadtverordneter der CDU Bedburg seit 1994; Ortsbürgermeister in Bedburg-Mitte, 2000 bis 2020; Stellvertretender Bezirksvorsitzender der CDU Mittelrhein; Bezirksvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Bezirksverband Mittelrhein; Mitglied des Wirtschaftsrates der CDU.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit 22.10.2013, 18. Wahlperiode; seit 18. Wahlperiode Ordentliches Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; seit 2015, 18. Wahlperiode Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit; seit 19. Wahlperiode Ordentliches Mitglied im Unterausschuss Globale Gesundheit; Stellvertretendes Mitglied Europaausschuss in der 18. Wahlperiode.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.