Abgeordnete
© Helmut Kleebank/ Foto Fehse
Helmut Kleebank, SPD
Krankenpfleger, Lehrer
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 18. November 1964 in Berlin; römisch-katholisch; verheiratet; fünf Kinder.
Abitur am Spandauer Kant-Gymnasium.
Berufsausbildung zum Krankenpfleger. Studium an der FU Berlin und an der Technischen Universität Berlin Mathematik und Physik auf Lehramt (1. Staatsexamen 1996, 2. Staatsexamen 1999); Lehrer am Kant-Gymnasium und an der Katholischen Schule Liebfrauen; Bis 2011 Leiter der Heinrich-Böll-Oberschule in Hakenfelde.
Gehörte von 2009 bis 2015 dem Kirchenvorstand seiner Gemeinde an.
Seit 1993 Mitglied der SPD. Er war Abteilungsvorsitzender des Ortsvereins Gatow-Kladow und leitete dort den lokalen Arbeitskreis Kommunales und Umweltschutz. Ist seit April 2018 stellvertretender Kreisvorsitzender der SPD Spandau und seit 2021 Beisitzer im Landesvorstand der SPD Berlin. Außerdem ist er Delegierter auf Kreis-, Landes- und Bundesebene.
War von November 2011 bis Oktober 2021 Bezirksbürgermeister von Berlin-Spandau.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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