Abgeordnete

Wolfgang Kubicki
© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch
Wolfgang Kubicki, FDP
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 3. März 1952 in Braunschweig; verheiratet; zwei Kinder.
1970 Abitur in Braunschweig; 1975 Examen, Volkswirtschaftslehre an der Universität Kiel.
1976 bis 1977 Mitarbeit in der Unternehmensberatung; 1978 bis 1980 Mitarbeit in einem Steuerberatungsbüro; 1981 bis 1983 wissenschaftlicher Assistent der FDP-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein. Neben dem Beruf Studium der Rechtswissenschaften in Kiel, 1982 1. juristisches Staatsexamen; 1983 bis 1985 Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst; 1985 2. juristisches Staatsexamen, 1985 Rechtsanwalt in eigener Sozietät.
Seit 1971 Mitglied der FDP; 1976 bis 1988 FDP-Landesvorstandsmitglied, zuletzt stellvertretender Landesvorsitzender; 1987 bis 1989 Vorsitzender des FDP-Kreisverbandes Rendsburg-Eckernförde; 1989 bis 1993 FDP-Landesvorsitzender in Schleswig-Holstein und FDP-Bundesvorstandsmitglied; 1997 bis 2013 erneut Mitglied im Bundesvorstand; seit März 2013 Mitglied im Präsidium der FDP; seit Dezember 2013 stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP;
Mitglied des Landtags Schleswig-Holstein 1992 bis 2017, u. a. 1992 bis 1993 und 1996 bis 2017 Vorsitzender der FDP-Fraktion, Alterspräsident des 18. und 19. Landtags.
Mitglied des Bundestages 1990 bis 1992, Oktober bis Dezember 2002 und seit Oktober 2017; seit 24. Oktober 2017 Vizepräsident des Bundestages.
Auszeichnungen: Bundesverdienstkreuz Mitgliedschaften: FDP, Weißer Ring, Mitglied des Beirates der Björn-Steiger-Stiftung, Stiftung Kinderherz, Mitglied im Freunde- und Förderverein des Universitätskrankenhauses Schleswig-Holstein.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenFunktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenBundestagsvizepräsident
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVizepräsident des Deutschen Bundestages
Vizepräsident
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.