Prof. Dr. Karl Lauterbach
SPD
Geboren am 21. Februar 1963 in Düren.
Studium der Medizin in Aachen, Texas (USA) und Düsseldorf (Promotion zum Dr. med.).
Studium der Epidemiologie und Gesundheitsökonomie (Health Policy and Management), Promotion an der Harvard Universität (Dr. Sc.) in Boston, USA.
1998 bis 2005 Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE) der Universität zu Köln, seit 1996 Gastdozent an der Harvard School of Public Health in Boston. Seit 2008 Adjunct Professor an der Harvard School of Public Health in Boston. 1999 bis 2005 Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, 2003 Mitglied der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme (Rürup-Kommission). Mitglied der Programmkommission der SPD Köln, 2004 Mitglied der Arbeitsgruppe Bürgerversicherung des Parteivorstandes der SPD.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Direkt gewählt
Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis 101: Leverkusen – Köln IV
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Publizistische Tätigkeit
- Rowohlt Verlag, Berlin, 2020, Stufe 5
- Health Care Rheinland e.V., Köln,
- Vortrag, 2019, Stufe 1 (Was sich im Gesundheitswesen ändern muss)
- PaDi - Patientenorientierung Direkt GmbH, Neuss,
- Online-Veranstaltung, 2021, Stufe 1 (Die Krankenhauslandschaft nach Corona)
- PKS Kommunikations- und Strategieberatung GmbH, Berlin,
- Vortrag, 2018, Stufe 2 (Gesundheitswirtschaft)
- Seufert Rechtsanwälte, München,
- Vortrag, 2018, Stufe 2 (Zukunft Kommunale Kliniken)
- Vortrag, 2019, Stufe 2 (Zukunft Kommunale Kliniken)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Muhanna-Stiftung, Zürich,
- Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.