Abgeordnete

Oliver Luksic
© Oliver Luksic
Oliver Luksic, FDP
Unternehmensberater

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 9. Oktober 1979 in Saarbrücken; verheiratet; zwei Kinder.
1986 bis 1990 Erich Kästner Schule in Holz; 1990 bis 2000 Deutsch-Französisches Gymnasium in Saarbrücken, Abitur und Bac.; 2000 bis 2001 Zivildienst bei der Sozialstation Heusweiler; 2001 bis 2006 Studium an der Grande Ecole Sciences Po (IEP) Paris (Schwerpunkt Europastudien, Volkswirtschaft) mit Abschluss Master, ein Jahr Studium am King's College London (Europarecht).
Mitgliedschaften in gesellschaftlichen Organisationen und in verschiedenen kommunalen Vereinen; Mitglied im Beirat der Deutschen Flugsicherung (DFS) und im Beirat der Baker Tilly Stiftung gemeinnützige GmbH.
Seit 2000 Mitglied der FDP, Gemeinderat seit 2004, seit 2011 Vorsitzender der FDP Saar; 2009 bis 2013 und seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages. Vorsitzender der Parlamentariergruppe Nördliche Adria des Deutschen Bundestages. Im Vorstand der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft.
Seit Dezember 2021 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenFunktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Mitglied
Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.