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Abgeordnete

Tanja Machalet
© Dr. Tanja Machalet
Dr. Tanja Machalet, SPD
Diplom-Volkswirtin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 1. Mai 1974 in Dernbach; verheiratet; zwei Kinder.
1993 Abitur am Mons-Tabor-Gymnasium in Montabaur; 1993 bis 1995 Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Landesbank Hessen-Thüringen in Frankfurt; 1995 bis 1996 Landesbank Hessen-Thüringen S.A. in Luxemburg; 1996 bis Januar 2002 Studium der Volkswirtschaftslehre in Frankfurt und Trier, Schwerpunkt Arbeitsmarktpolitik; 2002 bis 2006 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Trier; 2007 Promotion zum Thema „Bildungsabschlüsse am internationalen Arbeitsmarkt“. 2006 bis 2011 Referentin in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in Mainz; Abteilung Regierungsplanung und Ressortkoordination. bis 18. Mai 2011 Landtagsabgeordnete im Landtag Rheinland-Pfalz.
1991 Eintritt in die SPD; 1999 bis 2003 Stellvertretende Juso-Bundesvorsitzende; seit 2002 SPD-Regionalvorstand; seit 2006 stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende; 2009 bis 2017 und seit 2020 SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag; seit 2017 Mitglied im SPD-Landesvorstand.
Vorsitzende des DRK-Ortsverein Meudt e. V.; Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ver.di; Mitglied „Frauen gegen Gewalt“ e.V.; Mitglied im Hospizverein Westerwald; Mitglied der AWO; Mitglied imVerein der Ehemaligen, Freunde und Förderer (VEFF) des Landesmusikgymnasiums RLP in Montabaur; ehemalige Stipendiatin der Hans-Böckler-Stiftung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenRheinland-Pfalz
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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