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Abgeordnete

Till Mansmann
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Till Mansmann

© DBT/Inga Haar

Till Mansmann, FDP

Redakteur

Wortbildmarke der FDP-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Apothekergässchen 1
64646 Heppenheim

Stellvertretender Vorsitz

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • JUVE Verlag für juristische Information GmbH, Köln,
  • Redakteur, Kündigungsschutz


Funktionen in Unternehmen
  • DEval - Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gemeinnützige GmbH, Bonn,
  • Mitglied des Beirates, ehrenamtlich


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bundesministerium der Finanzen, Berlin,
  • Mitglied des Beirates zur Auswahl von Themen für die Sonderpostwertzeichen ohne Zuschlag (25.08. bis 05.09.2022)
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung, Berlin,
  • Innovationsbeauftragter „Grüner Wasserstoff“, monatlich, 2.000,00 EUR, Brutto
  • Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Berlin,
  • Mitglied des Arbeitskreises Welternährung, ehrenamtlich
  • Kreis Bergstraße, Heppenheim,
  • Mitglied des Kreistages
  • Stellv. Kreistagsvorsitzender


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Deutsch-Armenisches Forum e.V., Berlin,
  • Vizepräsident, ehrenamtlich (bis 16.05.2022)
  • Präsident (ab 17.05.2022)
  • Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW), Hannover,
  • Mitglied des Parlamentarischen Beirates für Bevölkerung und Entwicklung, ehrenamtlich


Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile
  • i42 Informationsmanagement GmbH, Mannheim,
  • Vereinbarung aus dem Jahr 2005 über Anspruch auf Vergütung i.H. von 5% des mit Produkten erzielten Nettoumsatzes bei Erreichen spezieller Umsatzziele

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.