Abgeordnete

Pascal Meiser
© Die Linke, Berlin
Pascal Meiser, Die Linke
Diplom-Politikwissenschaftler

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 7. März 1975 in Saarbrücken; ledig.
1981 bis 1985 Grundschule Körprich; 1985 bis 1994 Johannes-Kepler Gymnasium Lebach, Abschluss: Abitur; 1994 bis 1995 Zivildienst, Caritas-Kinderhort in der Landesaufnahmestelle für Vertriebene und Flüchtlinge Lebach; 1995 bis 2005 Studium der Politikwissenschaft, Publizistik und Psychologie an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, der University of Leeds und der Freien Universität Berlin, Abschluss: Diplom-Politikwissenschaftler.
2005 bis 2006 Ausbildung zum Gewerkschaftssekretär, IG Metall; 2006 bis 2007 Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Deutscher Bundestag; 2007 bis 2010 Mitarbeiter für den Parteiaufbau West, Bundesgeschäftsstelle Die Linke; 2010 bis 2017 Leiter des Bereichs Kampagnen und Parteientwicklung, Bundesgeschäftsstelle Die Linke.
Die Linke (stellvertretender Landesvorsitzender Berlin, Bezirksvorsitzender Friedrichshain-Kreuzberg); Berliner Mieterverein; ver.di; IG Metall; Volkssolidarität; Pro Asyl; Förderkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung; Verein zur Erforschung und Darstellung der Geschichte Kreuzbergs; Kreuzberg hilft, Helle Panke – Rosa-Luxemburg Stiftung Berlin; FSV Hansa 07; Verein der Bundestagsfraktion Die Linke; Deutsche Parlamentarische Gesellschaft; Nachbarschaftshaus für interkulturelle Begegnung – ORA 34.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
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Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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