Abgeordnete

Mathias Middelberg
© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch
Dr. Mathias Middelberg, CDU/CSU
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 14. Dezember 1964 in Osnabrück; römisch-katholisch.
Abitur am Carolinum; Jurastudium und Referendariat in Osnabrück, Bonn und Speyer.
1993 Rechtsanwalt; 1994 bis 1996 Syndikus Preussen-Elektra AG (heute: E.ON SE); 1997 bis 2000 Büroleiter des Bremer Wirtschaftssenators und Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Post AG; 2001 bis 2002 Promotion zum Dr. iur.; 2002 bis 2004 Leiter Unternehmensentwicklung Mitteldeutsche Flughafen AG, Leipzig; 2004 bis 2005 Beteiligungsmanager EWE AG, Oldenburg; 2005 bis 2009 Leiter Ressortkoordinierung Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Niedersächsische Staatskanzlei, Hannover.
Seit 1983 Mitglied der CDU; Vorsitzender CDU-Bezirksverband Osnabrück-Emsland.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit Oktober 2009; stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, Vorsitzender der Landesgruppe Niedersachsen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNiedersachsen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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