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Abgeordnete

Irene Mihalic
© Irene Mihalic / Jörg Brücker
Dr. Irene Mihalic, Bündnis 90/Die Grünen
Polizeibeamtin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 17. November 1976 in Waldbröl; konfessionslos; verheiratet; zwei Kinder.
Fachoberschulreife; Ausbildung zur Polizeibeamtin; Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (Diplom Verwaltungswirtin FH), Studium der Kriminologie und Polizeiwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum, 2016 Abschluss M.A., 2018 Promotion an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.
1993 Eintritt in die Polizei NRW, danach in verschiedenen Bereichen tätig, seit 2007 beim Polizeipräsidium Köln.
Seit 2006 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen; 2007 bis 2009 Mitglied des Kreisvorstands Gelsenkirchen – zunächst als Beisitzerin und dann als Vorstandssprecherin; 2010 bis 2018 Mitglied des Landesvorstands Bündnis 90/Die Grünen NRW; 2009 bis 2013 Mitglied des Rates der Stadt Gelsenkirchen und stellv. Vorsitzende der Ratsfraktion; seit 2015 Mitglied des Bezirksvorstands Ruhr von Bündnis 90/Die Grünen – zunächst als Beisitzerin, seit 2019 als Vorsitzende.
Bisherige Funktionen im Bundestag: Fachpolitische Sprecherin: Sprecherin für Innenpolitik; Landesgruppe NRW: Sprecherin der Landesgruppe;
Ausschüsse (Mitglied): Ausschuss für Inneres und Heimat; Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode (Anschlag auf dem Breitscheidplatz); Untersuchungsausschüsse der 18. Wahlperiode (bis 2017); Obfrau im 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode (BKA / Edathy) – Abgeschlossen; Obfrau im 3. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode (NSU) – Abgeschlossen
Ausschüsse (Stellvertretendes Mitglied): Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz; Beratender Ausschuss für die Fragen der Sinti und Roma gemäß §2 Abs. 1 des Bundesministeriums des Innern; Gemeinsamer Ausschuss von Bundesrat und Bundestag; Sonstige Gremien; Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes; Parlamentariergruppe Nördliche Adria (Stellvertretende Vorsitzende)
Mitgliedschaftenin gesellschaftlichen organisationen: Mitglied des parlamentarischen Beirates beim Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V.; Mitglied des Steuerungskreises beim Forschungsforum Öffentliche Sicherheit e.V.; PolizeiGrün e.V.; Mitglied von LEAP Deutschland; Greenpeace; International Police Association; Amnesty International
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
- Gemeinsamer Ausschuss
- Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr)
- Der Ältestenrat
- Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Land Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf,
- Polizeibeamtin, Rückkehrrecht
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Freie Universität Berlin, Forschungsforum Öffentliche Sicherheit, Berlin,
- Mitglied des Steuerungskreises, ehrenamtlich (bis März 2022)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V. (ZOES), Berlin,
- Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich (bis März 2022)
Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.