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Abgeordnete

Amira Mohamed Ali
© Amira Mohamed Ali/ Thomas Hedrich/DiG 2021
Amira Mohamed Ali, Die Linke
Rechtsanwältin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 16. Januar 1980 in Hamburg; Islam; verheiratet.
Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg, Heidelberg und Rom (Italien); Referendariat am Oberlandesgericht in Oldenburg;
zugelassene Rechtsanwältin seit 2008; Syndikusanwältin und Vertragsmanagerin bei einem Automobilzulieferer von 2007 bis 2017;
Mitglied der IG Metall; Mitglied im Deutschen Tierschutzbund.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObfrau
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- ZF Friedrichshafen AG, Friedrichshafen,
- Angestellte, Rückkehrrecht
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Rechtsanwältin, Oldenburg
Funktionen in Unternehmen
- QS Qualität und Sicherheit GmbH, Bonn,
- Mitglied des Kuratoriums (bis Ende 2021)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Deutsche Stiftung Verbraucherschutz, Berlin,
- Mitglied des Kuratoriums
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Berlin,
- Mitglied des Beirates Marktwächter „Finanzen“
Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.