Abgeordnete
Kerstin Radomski
© Kerstin Radomski / tokography / Tobias Koch
Kerstin Radomski, CDU/CSU
Lehrerin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 1. November 1974 in Krefeld-Hüls; evangelisch; zwei Kinder.
Abitur am Fichte Gymnasium in Krefeld; Studium auf Lehramt für die Fächer Biologie und Geographie an der Ruhr-Universität Bochum.
2004 tätig an der Waldschule in Eschweiler; 2008 Wechsel zur Gesamtschule in Mönchengladbach-Hardt; ab 2013 Studienrätin am Maria-Sibylla-Merian Gymnasium in Krefeld.
Mitglied im Naturwissenschaftlichen Verein zu Krefeld e.V. und im Verein für Heimatkunde e.V. Krefeld; Mitglied in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) und seit 2003 Mitglied im Arbeitskreis Krefelder Frauenverbände (AKF) beim Sommerspielplatz „Spiel ohne Ranzen“, Spielplatzpatin in Krefeld.
1997 Eintritt in die Junge Union, 2003 bis 2008 Bezirksvorsitzende der Jungen Union Niederrhein. Seit 1998 Mitglied der CDU Deutschlands; seit 2005 Mitglied im Landesvorstand der CDU Nordrhein-Westfalen, seit 2012 stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Krefeld und seit 2019 stellvertretende Bezirksvorsitzende der CDU Niederrhein. Seit 2015 Verbindungsmitglied zwischen der CDU Landesgruppe NRW und der CDU-Landtagsfraktion NRW. Von 2015 bis 2018 Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Seit 2016 stellvertretende Kreisvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Krefeld.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Seit 2018 Berichterstatterin für internationale Austauschprogramme in der Kommission des Ältestenrates für Innere Angelegenheiten.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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