Abgeordnete

Anja Reinalter
© Anja Reinalter/Liv Reinalter
Dr. Anja Reinalter, Bündnis 90/Die Grünen
Professorin für Soziale Arbeit

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 1. Mai 1970 in Laupheim; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
Abitur 1989 in Laupheim am heutigen Carl-Laemmle-Gymnasium; Auslandsaufenthalt in Südengland; Studium der Erziehungswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main; Promotion in Erziehungswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main zum Thema: „Doing birth“ - Entscheidung zwischen klinischer und außerklinischer Geburt im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Sicherheitsbedürfnis: explorative Analyse und vergleichende Untersuchung von Kriterien für Geburtsvarianten im ländlichen Raum zu Beginn des 21. Jahrhunderts.
Bildungsreferentin Katholische Erwachsenenbildung Ravensburg bei der Diözese Rottenburg/Stuttgart; Lehrerin für Berufliche Schulen - Schwerpunkt: Ausbildung von Erzieher*innen und Pflegefachkräften für das Regierungspräsidium Tübingen; Lehrbeauftragte an der RWU Hochschule Ravensburg/Weingarten und an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München am Campus Benediktbeuren; seit 2020 Professur für Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit an der Hochschule Kempten.
Seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages für Bündnis 90/Die Grünen.
Langjährige Tätigkeit in der Elternvertretung und Gesamtelternbeiratsvorsitzende der Laupheimer Schulen; Erste Vorsitzende des Landesfrauenrats Baden-Württemberg; Mitglied im Beirat der Initiative Jugendparlament e. V.; Gemeinderätin für die Stadt Laupheim - Fraktionsvorsitzende; Kreisrätin im Kreistag Biberach.
Mitglied des Kreisvorstand im Landkreis Biberach; Mitglied des Landesvorstandes bis Dezember 2021; Frauenpolitische Sprecherin im Landesparteirat bis Dezember 2021.
Auszeichnung für kommunalpolitisches Ehrenamt mit dem Helene-Weber-Preis.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.