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Abgeordnete

Anja Reinalter
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Anja Reinalter

© Anja Reinalter/Liv Reinalter

Dr. Anja Reinalter, Bündnis 90/Die Grünen

Professorin für Soziale Arbeit

Wortbildmarke der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Hochschule Kempten, Kempten,
  • Professorin, Rückkehrrecht, Kündigungsschutz


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Hochschule Kempten, Kempten,
  • Professorin, 2021, 5.069,37 EUR, Brutto; 2022, 23.212,75 EUR, Brutto; 2023, 2.117,44 EUR, Brutto


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Kreissparkasse Biberach, Biberach,
  • Stellv. Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich
  • Landkreis Biberach, Biberach,
  • Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
  • Stadt Laupheim, Laupheim,
  • Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Heinrich-Böll-Stiftung e.V., Berlin,
  • Mitglied der Mitgliederversammlung (ab 19.09.2022)
  • Initiative Jugendparlament e.V., Hamm,
  • Mitglied des Beirates
  • Landesfrauenrat Baden-Württemberg, Stuttgart,
  • Erste Vorsitzende (bis April 2022)

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.