Abgeordnete
Ye-One Rhie
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Ye-One Rhie, SPD
Kommunikationswissenschaftlerin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 29. August 1987 in Aachen; evangelisch; ledig.
2006 bis 2012 Studium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft und der Politischen Wissenschaft an der RWTH Aachen University (Abschluss: Master of Arts)
2010 bis 2013 Sachbearbeiterin im Wahlkreisbüro von Karl Schultheis MdL
2013 bis 2014 Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich „Deutschland und Asien“ der Bertelsmann Stiftung
2013 bis 2015 Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro von Ulla Schmidt, MdB
seit 2014 Mitglied im Rat der Stadt Aachen, u.a. mobilitätspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion Aachen
seit 2015 Referentin im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW
2015 Helene Weber-Preisträgerin
seit 2018 stellvertretende Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Aachen-Stadt
2018 bis 2020 Assistentin der Institutsleitung und Leiterin des Sekretariats, Institut für Textiltechnik der RWTH Aachen (ITA), im Rahmen einer Abordnung vom MKW
seit 2020 stellvertretende Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion Aachen
2020 bis 2021 Referentin im Bereich Wissenschaftskommunikation, DWI – Leibniz-Institut für Interaktive Materialien e.V., im Rahmen einer Beurlaubung vom MKW
seit 2021 Mitglied des Bundestages
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.