Abgeordnete

Stefan Schmidt
© Deutscher Bundestag/ Inga Haar
Stefan Schmidt, Bündnis 90/Die Grünen
Lehrer

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 19. Mai 1981 in Freystadt; verheiratet; ein Kind.
Nach Abitur und Zivildienst Lehramtsstudium an der Universität Regensburg. Im Anschluss Lehrtätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Regensburg in den Bereichen Sozialkunde- und Arbeitslehredidaktik (2007 bis 2013).
2013 bis 2017 regelmäßige Lehraufträge.
2009 bis 2017 tätig als wissenschaftlicher Mitarbeiter der bayerischen Bundestagsabgeordneten Dr. Thomas Gambke und Doris Wagner.
Seit 1998 politisch aktiv; seit 2002 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen; 2007 bis 2021 Bezirksvorsitzender der Grünen in der Oberpfalz; als Mitglied im erweiterten Landesvorstand der Bayerischen Grünen von 2010 bis 2017 unter anderem beteiligt an der Programmentwicklung und Strukturreform.
Seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.