Etwas hat sich verändert
Die URL der Seite, die Sie versuchen, zu erreichen, hat sich verändert.
Sie werden umgeleitet in10Sek.
Abgeordnete

Nadine Schön
© Nadine Schön/Tobias Koch
Nadine Schön, CDU/CSU

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. Juni 1983 in Lebach; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
2002 Abitur; 2002 bis 2007 Jura Studium an den Universitäten Heidelberg und Saarbrücken, 1. Staatsexamen; 2002 bis 2008 journalistische Ausbildung im Rahmen eines Stipendiums der Konrad-Adenauer-Stiftung.
2004 bis 2009 Mitglied des Saarländischen Landtages.
Seit September 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit 2014 stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion; seit Dezember 2021 zuständig für Digitales, Bildung und Forschung.
Mitbegründerin der Initiative Sicherer Landkreis St. Wendel, seit 2016 deren Vorsitzende; Mitglied im Kuratorium der Stefan-Morsch-Stiftung; Beiratsmitglied des KI-Campus und des Think Tank EPICO; engagiert im Steuerungskreis von #SheTransformsIT und Mitglied des Kuratoriums des Kompetenzzentrums Technik-Diversity-Chancengleichheit; Mitglied des Beirats bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA); Mitglied der Konrad-Adenauer-Stiftung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.