Abgeordnete
Johannes Schraps
© Johannes Schraps/ Julia Bornkessel
Johannes Schraps, SPD
Politikwissenschaftler (M.A.)
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 17. August 1983 in Bad Pyrmont; evangelisch-lutherisch; verheiratet.
2003 Abitur am Viktoria-Luisa-Gymnasium; 2003 bis 2008 Universität Bielefeld
Bachelor of Arts (B.A.) in Politikwissenschaft mit dem einjährigen interdisziplinären Qualifikationsprogramm„Europa Intensiv“; 2008 bis 2011 Universität Hamburg Master of Arts (M.A.) in Politikwissenschaft; 2009 bis 2010 Linnè Universität Växjö, Schweden - Erasmusstudium (Schwerpunkt European Integration);
2011 bis 2013 parlamentarische Assistent im Europäischen Parlament in Brüssel.
2013 bis 2017 wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag im Büro des stellvertretenden Vorsitzenden des Europaausschusses Heinz-Joachim Barchmann, MdB (SPD);
1999 Eintritt in die SPD; seit 2015 Mitglied im Unterbezirksvorstand der SPD Hameln-Pyrmont. Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag in der 19. Wahlperiode: Ordentliches Mitglied: Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Finanzausschuss Stellvertretendes Mitglied Auswärtiger Ausschuss Haushaltsausschuss Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung Delegationsleiter Ostseeparlamentarierkonferenz - Baltic Sea Parliamentary Conference (BSPC).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenDelegationsleiter
Ordentliches Mitglied
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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