Abgeordnete

Stephan Seiter
© DBT/ Inga Haar
Prof. Dr. Stephan Seiter, FDP
Professor für Volkswirtschaftslehre

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 18. März 1963 in Stuttgart; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
Abitur Schickhardt-Gymnasium Stuttgart 1983, Wehrdienst Juli 1983 bis September 1984, Studium der Wirtschaftswissenschaften Oktober 1984 bis Dezember 1989, Dipl. oec. , Promotion zum Dr. oec. 1996 und Habilitation (venia legendi Volkswirtschaftslehre) 2007 an der Universität Stuttgart-Hohenheim, während dieser Zeit wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftlicher Assistent an der Universität Hohenheim, Spring Semester 2000 Theodor-Heuss-Lecturer an der New School for Social Research, New School University, New York (USA), seit April 2007 Professor für Volkswirtschaftslehre an der ESB Business School der Hochschule Reutlingen, Mitglied der Leitung Reutlingen Research Institute (RRI) der Hochschule Reutlingen.
Mitgliedschaft im Liberalen Mittelstand Baden-Württemberg e.V.; Deutscher Hochschulverband e.V.; Freundeskreis der Ludwig-Erhard-Stiftung e.V.; Verein für Socialpolitik e.V.; Keynes-Gesellschaft e.V.; American Economic Association; Kunstverein Fellbach e.V.; Verein der Freunde und Förderer der Wilhelma e.V. und VfB Stuttgart 1893 e.V..
Mitglied der FDP seit 2016, stellvertretender Kreisvorsitzender der FDP Rems-Murr seit 2018, Beisitzer im FDP Bezirksvorstand der Region Stuttgart seit November 2019, Kandidat für die Europawahl 2019 FDP Rems-Murr, Nominierung zum Bundestagskandidat 2021 FDP Rems-Murr Wahlkreis Waiblingen Juli 2020.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.