Abgeordnete
Judith Skudelny
© FDP Landesverband Baden-Württemberg/ Stephanie Trenz
Judith Skudelny, FDP
Rechtsanwältin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 2. Oktober 1975 in Stuttgart; verheiratet; zwei Kinder.
Abitur am Königin-Charlotte-Gymnasium Möhringen; Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen.
Seit 2001 Rechtsanwältin, seit 2009 Partner der Rüdisühli Insolvenzverwalter GbR (Stuttgart).
Mitglied der FDP seit 1998; seit 2004 Gemeinderätin in Leinfelden-Echterdingen; seit 2019 Mitglied des Kreistags Esslingen; 2009 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages, dort 2010 bis 2013 Mitglied der Enquete-Kommission Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität; 2017 bis 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages, dort umweltpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Berichterstatterin für Insolvenzrecht der FDP-Bundestagsfraktion und Vorsitzende der FDP-Landesgruppe Baden-Württemberg; seit 2013 Landesvorsitzende der Liberalen Frauen Baden-Württemberg; 2013 bis 2014 stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Baden-Württemberg; seit 2015 Generalsekretärin der FDP Baden-Württemberg; seit 2021 Vorstandsmitglied im Tageselternverein Esslingen. Mitglied bei Amnesty International e.V..
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObfrau
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.