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Abgeordnete

Judith Skudelny
© FDP Landesverband Baden-Württemberg/ Stephanie Trenz
Judith Skudelny, FDP
Rechtsanwältin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 2. Oktober 1975 in Stuttgart; verheiratet; zwei Kinder.
Abitur am Königin-Charlotte-Gymnasium Möhringen; Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen.
Seit 2001 Rechtsanwältin, seit 2009 Partner der Rüdisühli Insolvenzverwalter GbR (Stuttgart).
Mitglied der FDP seit 1998; seit 2004 Gemeinderätin in Leinfelden-Echterdingen; seit 2019 Mitglied des Kreistags Esslingen; 2009 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages, dort 2010 bis 2013 Mitglied der Enquete-Kommission Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität; 2017 bis 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages, dort umweltpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Berichterstatterin für Insolvenzrecht der FDP-Bundestagsfraktion und Vorsitzende der FDP-Landesgruppe Baden-Württemberg; seit 2013 Landesvorsitzende der Liberalen Frauen Baden-Württemberg; 2013 bis 2014 stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Baden-Württemberg; seit 2015 Generalsekretärin der FDP Baden-Württemberg; seit 2021 Vorstandsmitglied im Tageselternverein Esslingen. Mitglied bei Amnesty International e.V..
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObfrau
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.