Abgeordnete

Nina Stahr
© Nina Stahr/Sonja Macholl
Nina Stahr, Bündnis 90/Die Grünen
Lehrerin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 27. Oktober 1982 in Frankfurt am Main; verheiratet; drei Kinder.
2002 Abitur am Georg-Büchner-Gymnasium in Bad Vilbel (Hessen); 2002 bis 2004 Studium Englisch und Geschichte auf Lehramt in Frankfurt am Main; 2004 bis 2005 Auslandsaufenthalt in Great Malvern/England als Assistent Teacher; 2005 bis 2011 Fortsetzung des Lehramtsstudiums, 1. Staatsexamen 2011; 2011 bis 2016 Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Berlin/Stegltiz-Zehlendorf; Schulausschussvorsitzende und Sprecherin für Bildung, Kinder, Jugend und Familie, Fraktionsvorstand, ab 2016 Fraktionsvorsitzende; 2011 bis 2013 Tätigkeit als Referentin für Bündnis 90/Die Grünen Berlin; 2013 bis 2014 Referendariat in Berlin/Neukölln; 2014 bis 2015 Elternzeit; 2015 bis 2016 Fortsetzung des Referendariats in Berlin/Charlottenburg-Wilmersdorf; 2016 bis 2021 Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Berlin.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.