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Abgeordnete

Hans-Jürgen Thies
© Tobias Koch/ Tobias Koch
Hans-Jürgen Thies, CDU/CSU
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 11. August 1955 in Celle; evangelisch; verheiratet.
1974 Abitur. Zwei Jahre Zeitsoldat bei den Heeresfliegern. Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen, Referendariat am Oberlandesgericht Celle.
Seit 1985 Rechtsanwalt, bis 2002 singular am Oberlandesgericht Hamm, Schwerpunkte Agrar- und Immobilienrecht, 1985 bis 2018 Partner einer großen Rechtsanwaltskanzlei in Hamm; Autor zahlreicher juristischer Fachbücher und Fachaufsätze.
1971 Eintritt in die Jungen Union und der CDU. 1973 bis 1976 Kreisvorsitzender der Jungen Union im Kreisverband Celle und Mitglied im CDU Kreisvorstand in Celle, 1992 bis 1998 Mitglied im CDU Kreisvorstand in Hamm und seit 2017 in Soest.
2000 bis 2016 Justitiar des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen, seit 2016 Vizepräsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen, Vorstandsmitglied in der Wildtier- und Biotopschutzstiftung Nordrhein-Westfalen; 2016 bis 2017 Mitglied im WDR-Rundfunkrat.
Mitglied Deutscher Anwaltsverein, Verein Deutscher Studenten (VDSt) zu Göttingen, Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht und im Deutschen Jagdrechtstag e. V..
Mitglied des Bundestages seit 2017.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.