Abgeordnete

Nina Warken
© Nina Warken/ Tobias Koch
Nina Warken, CDU/CSU
Rechtsanwältin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 15. Mai 1979 in Bad Mergentheim; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
1998 Abitur am Matthias-Grünewald-Gymnasium in Tauberbischofsheim; 1998 bis 2002 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg; 2003 Erstes Juristisches Staatsexamen; anschließend Rechtsreferendariat am Landgericht Mosbach; 2005 Zweites Juristisches Staatsexamen.
Seit 2006 zugelassen als Rechtsanwältin und Tätigkeit als Rechtsanwältin in mittelständischen Kanzleien.
1999 bis 2014 Mitglied der Jungen Union; seit 2000 Mitglied der CDU; 2006 bis 2014 stellvertretende Bundesvorsitzende der Jungen Union; Mitglied im Bezirksvorstand der CDU Nordwürttemberg; Mitglied im Kreisvorstand der CDU Main-Tauber; Mitglied im Bundesvorstand der Frauen Union Deutschlands; Vorsitzende im Bundesfachausschuss Innere Sicherheit der CDU.
Seit 2015 Präsidentin der THW-Landesvereinigung Baden-Württemberg.
Seit 2004 Mitglied im Stadtrat Tauberbischofsheim; 2014 bis 2019 Mitglied im Kreistag des Main-Tauber-Kreises.
2013 bis 2017 und seit 2018 Mitglied des Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVorsitzende
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.