Etwas hat sich verändert
Die URL der Seite, die Sie versuchen, zu erreichen, hat sich verändert.
Sie werden umgeleitet in10Sek.
Abgeordnete

Lena Werner
© Lena Werner/ Fionn Große
Lena Werner, SPD
Projektmanagerin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 8. Oktober 1994 in Trier; konfessionslos; ledig.
2014 Abitur am Peter-Wust-Gymnasium in Wittlich; ein Jahr als Au-Pair in Chicago, USA.
2015 Beginn eines dualen Studiums im Fach Tourismuswirtschaft mit dem Schwerpunkt Eventmanagement begonnen. IHK Prüfung zur Hotelfachfrau abgelegt.
2019 Eventmanagement bei der Deutsch-Amerikanischen Außenhandelskammer in Chicago, dort unter anderem den Weihnachtsmarkt in Chicago organisiert. Ab 2020 bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Zuerst im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft, im Veranstaltungsmanagement für ein Bundesministerium. Ab 2021 im Finanzmanagement für das Projekt „Fachkräfte für kommunale Partnerschaften weltweit“. 2012 bis 2014 Vorstand im Freundeskreis Wittlich.
Seit 2016 SPD-Mitglied.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenRheinland-Pfalz
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Bonn,
- Junior-Finanzmanagerin
Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.