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Abgeordnete

Bernd Westphal
© Bernd Westphal/Photothek
Bernd Westphal, SPD
Chemielaborant

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 30. September 1960 in Hildesheim; verheiratet; drei Kinder.
Erweiterter Sekundarabschluss I.; 1978 Ausbildung zum Chemielaboranten; Angestelltenverhältnis auf dem Kalibergwerk Siegfried-Giesen, Produktionsüberwachung; 1982 bis 1983 Wehrdienst beim Sanitätsbataillon; 1. Weiterbildung zum Betriebsstatistiker bei K+S Siegfried-Giesen; 1992 bis 1993 Studium an der Sozialakademie Dortmund.
Seit 1993 hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär bei IG BE in Recklinghausen und Bochum; 1997 bis 2005 Industrie-Gruppensekretär für Bergbau- und Energiepolitik bei der IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) Hauptverwaltung Hannover; 2004 Präsident des Europäischen Sozialen Dialogs für den Bergbau; 2005 bis 2013 Vorstandssekretär bei der IG BCE Hauptverwaltung Hannover, zuständig für Sozialpolitik, Mitbestimmung, Betriebsverfassung und Migration/Integration.
Seit 1984 Mitglied der SPD; stellvertretender Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Hildesheim; Mitglied des Rates der Gemeinde Giesen.
Mitglied der IG BCE; AWO; Verein „Mach meine Kumpel nicht an“; Ärzte ohne Grenzen; Rotes Kreuz; Arbeiter-Samariter-Bund; Deutscher Kinderschutzbund; Alpenverein; Präsident Deutsch-Französische Partnerschaft Chabanais-Giesen e. V.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit Oktober 2015 wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNiedersachsen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenFunktionen in Unternehmen
- KEKST - CNC Communications & Network Consulting AG, München,
- Mitglied des Expertenrates, jährlich, 10.000,00 EUR, Brutto
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
- Mitglied des Beirates (ab 11.01.2023)
- Stiftung Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO), Berlin,
- Ordentliches Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
- Stellv. Vorsitzender des Kuratoriums, ehrenamtlich (ab 17.10.2022)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Deutsch-Israelische Wirtschaftsvereinigung e.V., Berlin,
- Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
- Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF), Berlin,
- Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
- Energiedialog 2050 e.V., Berlin,
- Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
- Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln e.V., Köln,
- Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
- IDI - Initiative Deutsche Infrastruktur e.V., Frankfurt/Main,
- Mitglied des Politischen Beirates, ehrenamtlich
- Klimaschutzplattform Chemistry4Climate - Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI), Frankfurt/Main,
- Mitglied des Politischen Beirates, ehrenamtlich
- Wirtschaftsforum der SPD e.V., Berlin,
- Vorsitzender des Politischen Beirates, ehrenamtlich
- Wirtschaftspolitischer Club Deutschland e.V., Berlin,
- Mitglied des Politischen Beraterkreises, ehrenamtlich
Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
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