Abgeordnete
Bernd Westphal
© Bernd Westphal/Photothek
Bernd Westphal, SPD
Chemielaborant
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 30. September 1960 in Hildesheim; verheiratet; drei Kinder.
Erweiterter Sekundarabschluss I.; 1978 Ausbildung zum Chemielaboranten; Angestelltenverhältnis auf dem Kalibergwerk Siegfried-Giesen, Produktionsüberwachung; 1982 bis 1983 Wehrdienst beim Sanitätsbataillon; 1. Weiterbildung zum Betriebsstatistiker bei K+S Siegfried-Giesen; 1992 bis 1993 Studium an der Sozialakademie Dortmund.
Seit 1993 hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär bei IG BE in Recklinghausen und Bochum; 1997 bis 2005 Industrie-Gruppensekretär für Bergbau- und Energiepolitik bei der IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) Hauptverwaltung Hannover; 2004 Präsident des Europäischen Sozialen Dialogs für den Bergbau; 2005 bis 2013 Vorstandssekretär bei der IG BCE Hauptverwaltung Hannover, zuständig für Sozialpolitik, Mitbestimmung, Betriebsverfassung und Migration/Integration.
Seit 1984 Mitglied der SPD; stellvertretender Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Hildesheim; Mitglied des Rates der Gemeinde Giesen.
Mitglied der IG BCE; AWO; Verein „Mach meine Kumpel nicht an“; Ärzte ohne Grenzen; Rotes Kreuz; Arbeiter-Samariter-Bund; Deutscher Kinderschutzbund; Alpenverein; Präsident Deutsch-Französische Partnerschaft Chabanais-Giesen e. V.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit Oktober 2015 wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNiedersachsen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.